DMS, OpenKM, Papierloses Büro
Die elektronische Arbeitszeiterfassung ist jetzt Teil von OpenKM Professional
Mai 14, 2019 - DMS, OpenKM, Papierloses Büro
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt bundesweit einheitliche Richtlinien vor und regelt die Höchstarbeitszeiten von Arbeitnehmern in Deutschland.
Auszug aus § 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise: “Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7
eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.”
Die ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung ist somit Pflicht! Die Vorgaben zur Umsetzung sind jedoch nicht strikt geregelt, Mitarbeiter sollen nicht überwacht werden, vielmehr geht es um die Dokumentation von Arbeitsbeginn und -ende. Um die umständliche manuelle Erfassung zu umgehen, bietet OpenKM Professional nun ein neues, kostenloses Modul zur automatischen Erfassung der Arbeitszeiten.
Die Nachweise müssen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden, andernfalls droht der Gesetzgeber mit Geldstrafen. Vorteile ergeben sich für den Arbeitgeben in soweit, dass man Fehlzeiten verfolgt und die Produktivität verbessert werden kann. Im Falle von Teilzeitbeschäftigung ist der Stundennachweis zur Lohn- und Gehaltsabrechnung beizulegen.
„Die Debatte ist für Unternehmer offen, aber obwohl sie sich der obligatorischen Stundenkontrolle widersetzen, ist die Wahrheit, dass dieses neue System der Zeitkontrolle zahlreiche Vorteile für Unternehmen hat, wie z.B. die Verbesserung der Produktivität, die Beendigung von Fehlzeiten, die Förderung der Motivation im Team“, erklärt Gaspar Palmer, Gründer von OpenKM.
Die von OpenKM vorgeschlagene Lösung ist plattformübergreifend, so dass sie auf einem PC, Smartphone oder Tablet installiert werden kann. Damit soll dieses Instrument an diejenigen angepasst werden, die außerhalb des Büros bzw. als Telearbeiter tätig sind. „Wir bei OpenKM wissen, dass Zeit Geld ist und das jetzt mehr denn je“, sagt Palmer.
Auszug aus § 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise: “Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7
eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.”
Die ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung ist somit Pflicht! Die Vorgaben zur Umsetzung sind jedoch nicht strikt geregelt, Mitarbeiter sollen nicht überwacht werden, vielmehr geht es um die Dokumentation von Arbeitsbeginn und -ende. Um die umständliche manuelle Erfassung zu umgehen, bietet OpenKM Professional nun ein neues, kostenloses Modul zur automatischen Erfassung der Arbeitszeiten.
Die Nachweise müssen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden, andernfalls droht der Gesetzgeber mit Geldstrafen. Vorteile ergeben sich für den Arbeitgeben in soweit, dass man Fehlzeiten verfolgt und die Produktivität verbessert werden kann. Im Falle von Teilzeitbeschäftigung ist der Stundennachweis zur Lohn- und Gehaltsabrechnung beizulegen.
„Die Debatte ist für Unternehmer offen, aber obwohl sie sich der obligatorischen Stundenkontrolle widersetzen, ist die Wahrheit, dass dieses neue System der Zeitkontrolle zahlreiche Vorteile für Unternehmen hat, wie z.B. die Verbesserung der Produktivität, die Beendigung von Fehlzeiten, die Förderung der Motivation im Team“, erklärt Gaspar Palmer, Gründer von OpenKM.
Die von OpenKM vorgeschlagene Lösung ist plattformübergreifend, so dass sie auf einem PC, Smartphone oder Tablet installiert werden kann. Damit soll dieses Instrument an diejenigen angepasst werden, die außerhalb des Büros bzw. als Telearbeiter tätig sind. „Wir bei OpenKM wissen, dass Zeit Geld ist und das jetzt mehr denn je“, sagt Palmer.
Quelle Beitragsbild: Business photo created by rawpixel.com – www.freepik.com